Newsletter: März '18


Photovoltaikanlagen längst wieder rentabel!

Photovoltaikanlagen längst wieder rentabel!

Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind durch die intensive Eigen-Nutzung des erzeugten Stroms längst wieder extrem rentabel.

Die als 'milde Autarkie' bezeichnete Unabhängigkeit von Stromlieferanten erhöht die Rendite weiter und weiter bei steigenden Strompreisen.

 

ACHTUNG bei Neubau und Sanierung von Bestandsgebäuden:

Photovoltaikanlagen können MEHR als nur Strom erzeugen! Ausgewählte Systeme bieten nicht nur eine konstante Stromproduktion, sondern dienen zugleich als Ersatz für die konventionelle Dachhaut. Die futuristische Dachhaut aus PV-Modulen ist nicht nur gleich dicht, sondern zudem äußerst ästhetisch und sogar langlebiger als Ziegel.


Die Geschichte mit dem Eigenbedarf...

So lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage nicht nur für kleine und mittelgroße Anlagen bis 100 kWp, die eine fixe Einspeisevergütung erhalten, sondern auch für große Anlagen von 100 bis 750 kWp, die von der Marktprämie, sowie der Direktvermarktung profitieren. Dabei ist es sogar möglich, durch die Direktvermarktung einen spezifischen Erlös zu erwirtschaften, der die fixe Einspeisevergütung übersteigt. 

 

Da oben genannte Anlagen unter 100 kWp Leistung zumeist auf Dachflächen montiert sind, ist fast immer auch ein entsprechender Eigenbedarf des darunter gelegenen Gebäudes vorhanden. Dabei wird zwischen tatsächlichem Eigenbedarf und Mieterstrom unterschieden:

  • Um die Definition des "Eigenbedarfs" zu erfüllen, muss die Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher gegeben sein. Zudem darf für die Abnahme des selbst erzeugten Stroms kein öffentliches Netz genutzt werden. Für einen Eigenverbrauch von Kleinanlagen (<10 kWp) sind keine weiteren Abgaben zu zahlen, für alle anderen fällt für den selbst verbrauchten Strom eine anteilige EEG-Umlage an. Diese Beträgt 40% der jeweils aktuellen EEG-Umlage.
  • Die Verwendung als Mieterstrom ist ebenfalls nur ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz möglich. Hierbei kann zwischen dem Vermieter (Anlagenbetreiber) und seinen Mietern ein Festpreis für den gesamten verbrauchten Strom vereinbart werden. Der Vermieter liefert diesen dann teilweise aus dem öffentlichen Netz und teilweise aus seiner Photovoltaikanlage. Der Vermieter bezahlt dann für den von den Mietern verbrauchten Strom 100% der aktuellen EEG-Umlage, erhält nach der Abrechnung mit dem Netzbetreiber allerdings 60% der EEG-Umlage erstattet, sodass die tatsächliche Belastung auch hier bei 40% liegt. Zur Festlegung des Preises eignet sich eine Mischkalkulation. Die Vermieter können alle 2 Jahre über diese weitere Teilnahme an diesem Modell entscheiden.

Alles zur Wirtschaftlichkeit:

Durch die stetig gesunkenen Installationskosten von Photovoltaikanlagen sind die Produktionskosten des Stroms deutlich günstiger als der aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom. Eigenverbrauch lohnt sich also.

Je nach Gebäude und Anlagengröße ist der Anteil des Stroms, der selbst verbraucht werden kann jedoch sehr unterschiedlich. Hier lohnt sich eine detaillierte Berechnung!

Fest steht aber: Je höher der Eigenverbrauch, desto kürzer ist die Amortisationszeit und umso höher ist die Rendite des eingesetzten Kapitals!

Neue Anlagen erreichen Renditen im zweistelligen Prozentbereich

Näheres Erfahren Sie auch hier, bei Focus Online.

Ihr Partner:

Das Ingenieurbüro Doser Energie bietet Ihnen von der überschlägigen Wirtschaftlichkeitsplanung bis hin zur Vollkostenrechnung und Dachbelegungsplanung das volle Leistungsspektrum der Planung. Gerne vermitteln wir Sie auch an unsere kompetenten Montagepartner.

 

Kontakt:

Sascha Doser, MSc

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Die Zukunft kann man am besten voraussagen,

wenn man sie selbst gestaltet!

(Alan Kay)