Wir fördern Sie bei der Reduktion Ihres ökologischen Fußabdrucks durch Entwicklung unkonventioneller Lösungen.
Querdenken statt Tunnelblick:
Wir heben Synergien durch Kombination von Prozessen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Re-Auditierungspflicht bis 05.12.2023 nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für große Unternehmen ("nicht-KMU").
Im Jahr 2023 wiederholt sich nach EDL-G die Pflicht zur externen Auditierung nach DIN 16247-1, sofern im Unternehmen kein internes Management (nach DIN 50001 oder EMAS) besteht.
Als Nicht-KMU gelten alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. € Jahresumsatz.
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Die geförderte Energieberatung für alle Wohngebäude
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes wird durch das BAFA mit bis zu 80% Zuschuss gefördert und bietet viele Vorteile:
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